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+++ Willkommen beim Oststeinbeker SV +++

Schutzkonzept sexualisierte Gewalt

Der Oststeinbeker Sportverein setzt sich für das Wohlergehen aller Mitglieder, insbesondere aller uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen, ein. Unsere Kinder und Jugendlichen sollen ohne Gewalt und Diskriminierung aufwachsen. Dazu müssen sie auch im Sport Unterstützung und Schutz durch die Verantwortlichen erfahren.

Im Folgenden sind die wichtigsten Gründe aufgeführt, warum wir uns beim OSV mit diesem Thema beschäftigen:
• Problembewusstsein über sexualisierte Gewalt ist wichtig, um entsprechende Situationen angemessen einschätzen zu können
• Ein offener und klarer Umgang damit ist Voraussetzung dafür, dass Betroffene sich bei Problemen anvertrauen
• Eine klare und nach Außen sichtbare Haltung des Sportvereins macht deutlich, dass sexualisierte Gewalt hier nicht geduldet wird und kann dadurch potentielle Täter:innen abschrecken
• Ein systematisches Präventionskonzept gibt den Übungsleiter:innen und Trainer:innen Sicherheit im Umgang mit Kindern und Jugendlichen im Sportverein

Präventionsmaßnahmen des OSV

Kinder und Jugendliche stärken – durch Selbstbestimmung, Respekt und Toleranz

Sexualisierter Gewalt vorzubeugen bedeutet, nicht nur Gefahren abzuwehren, sondern auch Schutz durch Stärkung zu geben. Ziel einer sinnvollen Präventionsarbeit ist es, das Vertrauen in sich selbst und in die eigenen Gefühle zu stärken. Grundvoraussetzung dafür, dass Mädchen und Jungen ihre eigene Wahrnehmung verbessern und ihre Lebensfreude erhöhen, ist eine Erziehungshaltung, die auf Selbstbestimmung zielt. Dazu gehört auch das Schaffen einer Atmosphäre gegenseitigen Respekts und der Toleranz, in der die Bedürfnisse und Grenzen des Gegenübers gewahrt werden.

Ehrenkodex und erweitertes Führungszeugnis

Alle Übungsleiter:innen, Trainer:innen und Mitarbeiter:innen des Vereins die mit Jugendlichen und Kindern zu tun haben müssen sich dem Ehrenkodex des Vereins unterwerfen und dem Verein vor Antritt der Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Vereinskonzept

Vorwort

Ein erweitertes Führungszeugnis ist nach § 72a Abs. 3 und 4 SGB VIII dann vorzulegen, wenn die ehren- oder nebenamtlich tätigen Personen Minderjährige beaufsichtigen, betreuen, erziehen bzw. ausbilden oder vergleichbare Kontakte zu diesen haben und durch die dadurch entstehenden Kontakte ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen den jeweiligen Schutzbefohlenen und den jeweiligen Mitarbeitern aufgebaut werden kann.

Seit dem 01.01.2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. Hier wird unter anderem geregelt, dass Personen die sich ehrenamtlich oder neben ihrer beruflichen Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit engagieren unter Voraussetzung bestimmter Aspekte ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. Damit soll verhindert werden, dass in kinder- und jugendnahen Bereichen Personen beschäftigt werden, die rechtskräftig wegen einschlägiger Straftaten verurteilt wurden. In das erweiterte Führungszeugnis werden auch Verurteilungen unterhalb der sogenannten Bagatellgrenze (Geldstrafe unter 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafe unter drei Monaten Haft) aufgenommen.

Hier steht das gemeinsame Anliegen aller im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit engagierter Menschen im Vordergrund.

Der Oststeinbeker Sportverein 1948 e.V. achtet die Würde, Rechte und Intimsphäre von Kindern und Jugendlichen. Der vertrauensvolle Umgang mit ihnen ist geprägt von Respekt. Bei Gefährdungen des Kindeswohls schauen wir nicht weg, sondern beteiligen uns aktiv am Schutz vor Gefahren, Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch.

Der Oststeinbeker Sportverein 1948 e. V verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist.

Verfahren zum Umgang bei Kindeswohlgefährdung

Der Verein verfügt über eine transparente und klare Organisationsstruktur.

Kinder, Jugendliche und Eltern werden in die Aktivitäten einbezogen und informiert.

Der Verein verpflichtet sich zu folgenden Regeln hinsichtlich der Gestaltung von Beziehungen zu den ihm anvertrauten Kinder / Jugendlichen:


• Niemand wird zu einer Übung oder Haltung gezwungen
• Unsere Umgangssprache verzichtet auf sexistische und gewalttätige Äußerungen
• Wir achten auf die Reaktionen unseres Gegenübers auf körperliche Kontakte und reagieren entsprechend
• Die Übungsleiterin oder der Übungsleiter duscht grundsätzlich nicht mit den Kindern und Jugendlichen
• Beim Betreten der Umkleiden der Mädchen und Jungen gilt: Zuerst Anklopfen, dann die Kinder bitten sich etwas überzuziehen. Optimal ist es, zu zweit die Umkleiden zu betreten (Das Vier-Augen-Prinzip).
• Unterstützung beim Toilettengang kleinerer Kinder: Dies wird mit den Eltern vorher besprochen (Wie muss das Kind unterstützt werden und von wem etc.)
• Einzeltrainings werden vorher abgesprochen und angekündigt
• Vereinsfahrten werden grundsätzlich von zwei Personen begleitet, einer männlichen und einer weiblichen. Dies können neben der Übungsleiterin oder dem Übungsleiter auch Elternteile sein.
• Übernachtungssituationen: Kinder und Jugendliche und Betreuer und Betreuerinnen Übungsleiter und Übungsleiterinnen übernachten grundsätzlich in getrennten Zimmern beziehungsweise Zelten.
• Die Durchführung von Freizeitaktivitäten, Fahrten zu Wettkämpfen und Trainingslager erfolgt transparent und es werden umfassende Informationen an alle Beteiligten gegeben. Die Aufsichtsführung ist durch den Verein geregelt.
• Die Umgangsformen im Verein sind geprägt von Respekt, einer angemessenen Sprache und Distanz gegenüber Kindern und Jugendlichen. Gleiches gilt für Kinder und Jugendlichen untereinander.

Bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung bzw. sexuellem Missbrauch wird ein unabhängiger Fachdienst bzw. das Jugendamt hinzugezogen. Der Vorstand nimmt Beschwerden ernst, behandelt sie seriös. Notwendige Interventionen und Maßregelungen werden konsequent umgesetzt.

Die Kinderschutzbeauftragte ist:
Nicole Coordts

per Email: N.Coordts@gmx.de

 

 

Interventionsplan - Was tun bei Verdachtsfällen?

Was ist zu tun, wenn tatsächlich ein Verdacht auf Kindesmissbrauch geäußert wird bzw. Du selbst eine verdächtige Beobachtung machst? Wie Du am besten reagierst ist letztlich von Fall zu Fall individuell zu entscheiden. Wir möchten Dir dennoch einige Handlungsleitlinien mit auf den Weg geben, an denen Du dich entlanghangeln kannst, um Dir den ersten Schritt zum „Handeln“ zu erleichtern und die ersten Schritte zur Intervention einzuleiten.


• Bewahre Ruhe! Es lohnt sich nicht vorschnell und unüberlegt zu handeln.
• Ziehe die Ansprechperson für Kindesmissbrauch bzw. eine Vertrauensperson im Verein mit ein und bespreche gemeinsam das weitere Vorgehen.
• Der Schutz des Kindes oder Jugendlichen steht an erster Stelle.
• Gib keine Information an unbeteiligte Dritte weiter.
• Wichtig: Verspreche dem Kind / Jugendlichen niemals etwas, was Du nicht halten kannst.
• Dokumentiere alle Beobachtungen, Gespräche und Wahrnehmungen schriftlich am besten mit Datum und so detailliert wie möglich
• Der Kinderschutzbeauftragte / die Kinderschutzbeauftragte stellt den Kontakt zu einer Fachberatungsstelle her. Diese wird Euch beim weiteren Vorgehen unterstützen.
• Wäge gemeinsam mit den Fachexperten ab, ob und zu welchem Zeitpunkt die Erziehungsberechtigten des Opfers einbezogen werden.
• Konfrontiere niemals den vermeintlichen Täter / die Täterin mit dem Verdacht.
• Informiere den Vorstand über die aktuelle Situation und den Verdachtsfall.
• Bestätigt sich ein Verdacht, wird der vermeintliche Täter / die Täterin umgehend vom Trainingsbetrieb ausgeschlossen.
• Bespreche nur mit den Fachexperten, wie Du das betroffene Opfer bei der Verarbeitung der Ereignisse unterstützen kannst.

Hilfe holen ist kein Petzen!

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