Der Oststeinbeker Sportverein setzt sich für das Wohlergehen aller Mitglieder, insbesondere aller uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen, ein. Unsere Kinder und Jugendlichen sollen ohne Gewalt und Diskriminierung aufwachsen. Dazu müssen sie auch im Sport Unterstützung und Schutz durch die Verantwortlichen erfahren.
Im Folgenden sind die wichtigsten Gründe aufgeführt, warum wir uns beim OSV mit diesem Thema beschäftigen:
• Problembewusstsein über sexualisierte Gewalt ist wichtig, um entsprechende Situationen angemessen einschätzen zu können
• Ein offener und klarer Umgang damit ist Voraussetzung dafür, dass Betroffene sich bei Problemen anvertrauen
• Eine klare und nach Außen sichtbare Haltung des Sportvereins macht deutlich, dass sexualisierte Gewalt hier nicht geduldet wird und kann dadurch potentielle Täter:innen abschrecken
• Ein systematisches Präventionskonzept gibt den Übungsleiter:innen und Trainer:innen Sicherheit im Umgang mit Kindern und Jugendlichen im Sportverein
Kinder und Jugendliche stärken – durch Selbstbestimmung, Respekt und Toleranz
Sexualisierter Gewalt vorzubeugen bedeutet, nicht nur Gefahren abzuwehren, sondern auch Schutz durch Stärkung zu geben. Ziel einer sinnvollen Präventionsarbeit ist es, das Vertrauen in sich selbst und in die eigenen Gefühle zu stärken. Grundvoraussetzung dafür, dass Mädchen und Jungen ihre eigene Wahrnehmung verbessern und ihre Lebensfreude erhöhen, ist eine Erziehungshaltung, die auf Selbstbestimmung zielt. Dazu gehört auch das Schaffen einer Atmosphäre gegenseitigen Respekts und der Toleranz, in der die Bedürfnisse und Grenzen des Gegenübers gewahrt werden.
Alle Übungsleiter:innen, Trainer:innen und Mitarbeiter:innen des Vereins die mit Jugendlichen und Kindern zu tun haben müssen sich dem Ehrenkodex des Vereins unterwerfen und dem Verein vor Antritt der Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
Ein erweitertes Führungszeugnis ist nach § 72a Abs. 3 und 4 SGB VIII dann vorzulegen, wenn die ehren- oder nebenamtlich tätigen Personen Minderjährige beaufsichtigen, betreuen, erziehen bzw. ausbilden oder vergleichbare Kontakte zu diesen haben und durch die dadurch entstehenden Kontakte ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen den jeweiligen Schutzbefohlenen und den jeweiligen Mitarbeitern aufgebaut werden kann.
Seit dem 01.01.2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. Hier wird unter anderem geregelt, dass Personen die sich ehrenamtlich oder neben ihrer beruflichen Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit engagieren unter Voraussetzung bestimmter Aspekte ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. Damit soll verhindert werden, dass in kinder- und jugendnahen Bereichen Personen beschäftigt werden, die rechtskräftig wegen einschlägiger Straftaten verurteilt wurden. In das erweiterte Führungszeugnis werden auch Verurteilungen unterhalb der sogenannten Bagatellgrenze (Geldstrafe unter 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafe unter drei Monaten Haft) aufgenommen.
Hier steht das gemeinsame Anliegen aller im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit engagierter Menschen im Vordergrund.
Der Oststeinbeker Sportverein 1948 e.V. achtet die Würde, Rechte und Intimsphäre von Kindern und Jugendlichen. Der vertrauensvolle Umgang mit ihnen ist geprägt von Respekt. Bei Gefährdungen des Kindeswohls schauen wir nicht weg, sondern beteiligen uns aktiv am Schutz vor Gefahren, Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch.
Der Oststeinbeker Sportverein 1948 e. V verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist.
Der Verein verfügt über eine transparente und klare Organisationsstruktur.
Kinder, Jugendliche und Eltern werden in die Aktivitäten einbezogen und informiert.
Der Verein verpflichtet sich zu folgenden Regeln hinsichtlich der Gestaltung von Beziehungen zu den ihm anvertrauten Kinder / Jugendlichen:
Bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung bzw. sexuellem Missbrauch wird ein unabhängiger Fachdienst bzw. das Jugendamt hinzugezogen. Der Vorstand nimmt Beschwerden ernst, behandelt sie seriös. Notwendige Interventionen und Maßregelungen werden konsequent umgesetzt.
Die Kinderschutzbeauftragte ist:
Nicole Coordts
per Email: N.Coordts@gmx.de
Was ist zu tun, wenn tatsächlich ein Verdacht auf Kindesmissbrauch geäußert wird bzw. Du selbst eine verdächtige Beobachtung machst? Wie Du am besten reagierst ist letztlich von Fall zu Fall individuell zu entscheiden. Wir möchten Dir dennoch einige Handlungsleitlinien mit auf den Weg geben, an denen Du dich entlanghangeln kannst, um Dir den ersten Schritt zum „Handeln“ zu erleichtern und die ersten Schritte zur Intervention einzuleiten.